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SWK 27, 30. September 2021, Seite 1230

COFAG-Korrekturmeldung und tätige Reue

Strafrechtlicher Hinweis im Infoblatt zur Korrekturmeldung

Severin Glaser

Seit August besteht die Möglichkeit, direkt bei der COFAG eine Korrekturmeldung für beantragte oder erstattete Zuschüsse zu erstatten, in deren Folge die Zuschüsse ganz oder teilweise rückzahlbar werden. Diese Möglichkeit wird begleitet von einem „Infoblatt“, das ua einen strafrechtlichen Hinweis enthält. Auf diesen Hinweis wird in diesem Beitrag kurz eingegangen.

1. Strafrechtlicher Hinweis des Infoblatts

Auf der Webseite der COFAG zur Korrekturmeldung findet sich ein Dokument, dessen vollständiger Titel „Grundsätzliche Informationen zur Korrekturmeldung und Offenlegung von Rückzahlungen an die COFAG“ ist. Dieses Infoblatt enthält unter der Überschrift „Was passiert nach dem Einbringen der Korrekturmeldung?“ folgenden Hinweis:

„Hinweis:

Der persönliche Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue iSd § 167 StGB gelangt von Gesetzes wegen insbesondere nur dann zur Anwendung, wenn der tatsächliche, vollständige Schaden ersetzt wird und sich gegebenenfalls Beteiligte ernstlich um die Schadensgutmachung bemüht haben. Beachten Sie daher bitte, dass eine allfällige Strafbarkeit bei Rücküberweisung eines zu niedrigen Korrekturbetrags weiterhin bestehen bleibt. Die COFAG entscheidet nicht über eine allfällige...

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