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SWK 3, 20. Jänner 2023, Seite 112

Zur Steuerschuldnerschaft bei grenzüberschreitender Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren auf Rechnung Dritter

Entscheidung: The Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs, C-279/19.

Norm: Art 33 Abs 3 Richtlinie 2008/118/EG.

Art 33 Abs 3 Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG ist dahin auszulegen, dass eine Person, die verbrauchsteuerpflichtige Waren für Rechnung eines Dritten in einen anderen Mitgliedstaat befördert und in deren physischem Besitz sich diese Waren zum Zeitpunkt der Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs befinden, nach dieser Bestimmung auch dann Steuerschuldner ist, wenn sie kein Recht oder Interesse an diesen Waren hat und nicht weiß, dass diese verbrauchsteuerpflichtig sind, oder, falls sie es weiß, nicht weiß, dass der Verbrauchsteueranspruch entstanden ist.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.
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