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SWK 3, 20. Jänner 2023, Seite 107

Keine Betriebsstätte bei Mitbenützung fremder Büroräumlichkeiten

Entscheidung: Ro 2020/13/0004 (Zurückweisung der Parteirevision).

Norm: Art 5 OECD-MA.

Sachverhalt und Verfahren: Eine in Ungarn ansässige und in Österreich als Übersetzerin und Dolmetscherin tätige Steuerpflichtige erklärte Einkünfte aus Gewerbebetrieb und übte die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 4 EStG aus. Das Finanzamt wies die Anträge auf Veranlagung der Einkommensteuer ab, weil die Steuerpflichtige keine Betriebsstätte in Österreich habe.

Das BFG wies die Beschwerde mit derselben Begründung ab.

Rechtliche Beurteilung: Der VwGH hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass der Begriff der „festen Einrichtung“ iSd Art 14 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) mit dem Begriff der – als Anknüpfungspunkt für die Zuteilung von Unternehmensgewinnen gemäß Art 7 OECD-MA dienenden – „BetriebsS. 108stätte“ iSd Art 5 OECD-MA inhaltsgleich und im selben Sinne auszulegen ist. Für das Vorliegen einer Betriebsstätte bzw einer festen Einrichtung gelten daher idente Voraussetzungen. Die in der Revision umfangreich behandelte Frage, ob die Steuerpflichtige Einkünfte aus einem freien Beruf (iSd Art 14 des anwendbaren DBA) bezieht (oder es sich um „gewerbliche“ Einkünfte handelt), ist demnach f...

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