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SWK 28, 1. Oktober 2020, Seite 1343

Entscheidungswirkungen des Fixkostenzuschusses

Auch in Krisensituationen sollten dysfunktionale Anreize von Fördermaßnahmen vermieden werden

Rainer Niemann und Timon Scheuer

Die Coronavirus-Krise und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Wirtschaft 2020 stark beeinträchtigt. Unternehmen unterschiedlichster Branchen haben hohe Umsatzausfälle im Vergleich zum Vorjahr erlitten. Nach Maßgabe dieser Umsatzausfälle haben Unternehmen einen Anspruch auf Fixkostenzuschuss seitens der öffentlichen Hand. Die Verlängerung des Fixkostenzuschusses sieht einen zum Umsatzausfall proportionalen Ersatz von Fixkosten vor – ab 30 % Umsatzausfall wird ein ebenso großer Anteil der Fixkosten ersetzt.

1. Ausgestaltung schafft Gestaltungsanreize

Nach der breiten Definition von Fixkosten fallen nun auch Abschreibungen, ein Unternehmerlohn und frustrierte Aufwendungen darunter. Da mit Abschreibungen auch Kosten ersetzt werden können, die nicht zahlungswirksam sind, steht offenbar nicht nur die explizit in den Richtlinien als Ziel vermerkte Erhaltung der Zahlungsfähigkeit der vom Umsatzausfall betroffenen Unternehmen im Vordergrund.

Die breite Definition von Fixkosten über die zahlungswirksamen Verpflichtungen hinaus und die Bemessung des Anspruchs am Umsatzentfall schaffen überdies einen Anreiz, möglichst hohe Umsatzausfälle zu deklarieren. Weiters besteht ein Anreiz für Steu...

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