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ASoK 9, September 2014, Seite 353

Das Lehrberufspaket 2014

Einschlägige Verordnungen sind am 1. 7. 2014 in Kraft getreten

Manfred Pichelmayer

Mit sind die Verordnungen des Lehrberufspakets 2014 in Kraft getreten. Die Ausbildungsordnungen folgender Lehrberufe werden geändert: „Friseur/-in und Perückenmacher/-in (Stylist/-in)“ sowie „pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz“. Der Ausbildungsversuch im Lehrberuf „zahnärztliche Fachassistenz“ wird verlängert.

1. Ausbildungsordnung Friseur/-in und Perückenmacher/-in (Stylist/-in)

Rechtsgrundlage ist die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) [Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)-Ausbildungsordnung], BGBl. II Nr. 135/2014, ausgegeben am , in Kraft getreten am .

Durch die Neuordnung der Ausbildungsordnungen werden zeitgemäße Arbeitstechniken berücksichtigt und die Berufsbildinhalte den Anforderungen der modernen Wirtschaft angepasst.

So werden etwa folgende Berufsbildpositionen beim Lehrberuf „Friseur“ neu eingefügt: Kenntnis über das Erstellen von Wimpernverlängerung und Wimpernverdichtung (Berufsbildposition 14) sowie Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich (Berufsbildposition 29).

Die „...

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