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SWK 12, 20. April 2017, Seite 644

Geschäfts- oder Firmenwert

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Josef Baumüller

In Literatur und Praxis findet man regelmäßig (betriebs)wirtschaftliche Fachbegriffe, die zunächst vertraut wirken und die man selbst mitunter laufend verwendet. Dies bewahrt jedoch nicht vor Unschärfen, Fallstricken und Fehlannahmen. Dieses Glossar hat es sich zum Ziel gesetzt, wichtige Begriffe der (Betriebs-)Wirtschaft für den täglichen Gebrauch auf den Punkt zu bringen.

1. Der Begriff „Geschäfts- oder Firmenwert“

Der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) – in der gewöhnungsbedürftigen Schreibweise des UGB auch „Geschäfts(Firmen)wert“ – gilt als einer der problematischsten Bilanzposten, unabhängig von den angewandten Rechnungslegungsstandards für dessen Ermittlung. Im UGB wird er an zwei Stellen definiert:

  • § 203 Abs 5 Satz 1 UGB: „Als Geschäfts(Firmen)wert ist der Unterschiedsbetrag anzusetzen, um den die Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt.“

  • § 254 Abs 3 Satz 1 UGB: „Ein bei der [Kapitalkonsolidierung] entstehender Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts(Firmen)wert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, als Unterschiedsbetrag aus der Zusammenfassung von Eigenka...

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