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SWK 12, 20. April 2017, Seite 625

Hauptwohnsitzbefreiung auch für zwei Wohnungen?

Ein Familienwohnsitz über zwei benachbarte Wohnungen

Reinhold Beiser

Die Hauptwohnsitzbefreiung ist in der Regel auf eine Wohnung oder ein Eigenheim begrenzt. Erstreckt sich ein Hauptwohnsitz einer Familie in besonderen Fällen über zwei benachbarte Wohnungen, kann die Hauptwohnsitzbefreiung für beide Wohnungen greifen.

1. Der Sachverhalt

Eine Familie wohnt zunächst in einer Eigentumswohnung der Frau. Die Nachbarwohnung gehört ebenfalls der Frau und wird zunächst an Dritte vermietet. Die Familie wächst. Die Vermietung an Dritte wird beendet. Die Familie bewohnt mit ihren Kindern zwei benachbarte Wohnungen als Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen.

Nachdem die Familie mehr als fünf Jahre beide Wohnungen im selben Wohnungseigentumsobjekt bewohnt hat, veräußert die Frau beide Wohnungen, um sich ein Haus für die Familie (ein Eigenheim) anzuschaffen.

2. Die Frage

Greift die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG für beide von der Familie länger als fünf Jahre bewohnten Wohnungen?

3. Die rechtliche Würdigung

Der Gesetzeswortlaut begünstigt die „Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen“ und sieht somit keine Begrenzung auf nur ein Grundstück vor.

Eine Familie mit Kindern kann auch zwei benachbarte Wohnungen als Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebens...

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