Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2017, Seite 609

Grünes Licht für vereinfachte Firmengründung und weitere Deregulierungsmaßnahmen

Deregulierungsgesetz 2017 und Deregulierungsgrundsätzegesetz beschlossen

Eduard Müller und Gerald Reindl

Zur Entbürokratisierung und Deregulierung wurden unter der Ägide der Bundesminister für Finanzen sowie für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien im Rahmen einer Arbeitsgruppe folgende zentrale Projekte definiert:

–Serviceverbesserung für Bürgerinnen und Unternehmen,

–Entlastung von Unternehmen,

–Effizienzsteigerung der Verwaltung,

–Ausbau des E-Governments.

Am wurden mit dem Sammelgesetz Deregulierungsgesetz 2017, BGBl I 2017/40, ein erstes Paket zur Umsetzung dieser Vorhaben sowie weiters ein Deregulierungsgrundsätzegesetz im Nationalrat beschlossen.

1. Vereinfachung der Unternehmensgründung

1.1. Änderungen im GmbH-Gesetz, Notariatstarifgesetz und Neugründungs-Förderungsgesetz

Nach den ErlRV gab es im Jahr 2015 fast 30.000 Gründungen, davon 81 % Einzelunternehmen und 11,3 % GmbHs (davon 38 % Einpersonen-GmbHs). Durch die in § 4 NeuFöG sowie im neuen § 9a GmbHG vorgesehenen Änderungen wird mit erstmals die vollelektronische, vereinfachte Gründung für Einzelunternehmen sowie für „Standard-GmbHs“ möglich. Darunter sind Einpersonen-Gesellschaften zu verstehen, bei denen der einzige Gesellschafter zugleich auch als Geschäftsführer fungiert. Die Gründung dieser Einpersonen-GmbHs ist damit rein elektronisch und ohne Beiziehung eines Notars ...

Daten werden geladen...