SWK-Spezial Corona-Hilfsmaßnahmen
1. Aufl. 2021
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S. 714. Kurzarbeit und ausgewählte arbeits- und lohnabgaben- und beitragsrechtliche Fragestellungen
4.1. COVID-19-Kurzarbeit: Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte
Katharina Daxkobler
4.1.1. Einleitung
Das Instrument der Kurzarbeit war in der österreichischen Rechtsordnung bereits vor der COVID-19-Krise in den § 37b und § 37c AMSG verankert. Vereinfacht dargestellt bedeutet Kurzarbeit, dass die Normalarbeitszeit vorübergehend herabgesetzt wird, der Arbeitnehmer in Relation zur Herabsetzung mehr Gehalt bzw Lohn erhält (Kurzarbeitsunterstützung), keine Einbußen in der Sozialversicherung hinnehmen muss und der Arbeitgeber diese Mehrkosten zum Teil vom AMS in Form der Kurzarbeitsbeihilfe ersetzt erhält.
Die genannten Bestimmungen des AMSG enthalten die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Förderung durch das AMS erfolgt. Beginnend mit dem 1. COVID-19-Gesetz erfolgten im Jahr 2020 bereits mehrfache – zum Teil auch verfassungsrechtlich nicht unbedenkliche rückwirkende – Änderungen des Gesetzestextes, der darauf basierenden Bundesrichtlinie des AMS zur Kurzarbeitsbeihilfe sowie der – eine der Voraussetzungen für das Zustandekommen einer förderungswürdigen Kurzarbeit bildenden – Sozialpar...