SWK-Spezial Corona-Hilfsmaßnahmen
1. Aufl. 2021
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S. 543. Begriffsdefinitionen
3.1. Begriffsdefinition Unternehmen in Schwierigkeiten
Viele Förderungen (siehe Tab 1) im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise können nur an Unternehmen (im vollen Ausmaß) vergeben werden, die sich am nicht in Schwierigkeiten befanden. Eine solche Förderungsbedingung will sicherstellen, dass ausschließlich Unternehmen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen, welche erst durch die Ausbreitung der Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind und sich nicht schon vorher in einer Unternehmenskrise befunden haben.
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Relevante Förderungen | Gesetzliche Verankerung | Kapitel |
| aws-Garantierichtlinie für KMU | 6.2.2.3. |
| aws-Garantierichtlinie 2019 | 6.2.2.4. |
| Richtlinie der Bundesministerin für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft | 6.2.2.5. |
| VO Fixkostenzuschuss I | 6.3.1. |
| VO Fixkostenzuschuss 800.000 | 6.3.2. |
| VO über die Gewährung eines Verlustersatzes | . |
| VO Ausfallsbonus | . |
| Sonderrichtlinie Auszahlungsphase 2, Härtefallfonds | 6.3.4. |
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