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Umsatzsteuer-Update Jänner 2018: Aktuelles auf einen Blick
Der UStR-Wartungserlass 2017
Mit , BMF-010219/0375-IV/4/2017, BMF-AV 2017/171, erfolgte die jährliche Wartung der UStR 2000. Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) aufgenommen und Änderungen durch das AbgÄG 2016 eingearbeitet. Im Folgenden sollen die wesentlichsten Änderungen kurz (zusammengefasst und nicht immer im Volltext) dargestellt und erläutert werden.
1. Substanzabgeltung iZm Fruchtgenuss (Rz 3 UStR)
Schon bisher war in Rz 3 UStR vorgesehen, dass die unentgeltliche Übereignung eines Wirtschaftsguts gegen Vorbehalt des Fruchtgenusses mangels Vorliegens einer Gegenleistung keinen Leistungsaustausch begründet. Neu aufgenommen wurde, dass die ertragsteuerliche Substanzabgeltung (Rz 112 EStR) Entgelt des Vorbehaltsfruchtgenussberechtigten für eine sonstige Leistung des zivilrechtlichen Eigentümers ist.
Die Leistung des Eigentümers an den Fruchtgenussberechtigten ist keine Vermietung, sondern eine andere sonstige Leistung iZm mit einem Grundstück (§ 3a Abs 9 UStG), die mangels Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 Z 16 UStG steuerpflichtig ist. Die Kleinunternehmerregelung kann natürlich anwendbar sein.
Hinsichtlich des Vorbehaltsfruchtgenusses ist auch auf eine Aussage in Rz 424 UStR hinzuweisen: „Überträgt...