zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1-2, 1. Jänner 2018, Seite 42

Umsatzsteuer-Update Jänner 2018: Aktuelles auf einen Blick

Der UStR-Wartungserlass 2017

Mario Mayr

Mit , BMF-010219/0375-IV/4/2017, BMF-AV 2017/171, erfolgte die jährliche Wartung der UStR 2000. Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) aufgenommen und Änderungen durch das AbgÄG 2016 eingearbeitet. Im Folgenden sollen die wesentlichsten Änderungen kurz (zusammengefasst und nicht immer im Volltext) dargestellt und erläutert werden.

1. Substanzabgeltung iZm Fruchtgenuss (Rz 3 UStR)

Schon bisher war in Rz 3 UStR vorgesehen, dass die unentgeltliche Übereignung eines Wirtschaftsguts gegen Vorbehalt des Fruchtgenusses mangels Vorliegens einer Gegenleistung keinen Leistungsaustausch begründet. Neu aufgenommen wurde, dass die ertragsteuerliche Substanzabgeltung (Rz 112 EStR) Entgelt des Vorbehaltsfruchtgenussberechtigten für eine sonstige Leistung des zivilrechtlichen Eigentümers ist.

Die Leistung des Eigentümers an den Fruchtgenussberechtigten ist keine Vermietung, sondern eine andere sonstige Leistung iZm mit einem Grundstück (§ 3a Abs 9 UStG), die mangels Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 Z 16 UStG steuerpflichtig ist. Die Kleinunternehmerregelung kann natürlich anwendbar sein.

Hinsichtlich des Vorbehaltsfruchtgenusses ist auch auf eine Aussage in Rz 424 UStR hinzuweisen: „Überträgt...

Daten werden geladen...