Betriebsübertragungen kompakt
1. Aufl. 2007
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S. 136
Systematische Grundlagen
Für die Beurteilung des Abgabenrechts i.Z.m. Betriebsübertragungen sind folgende drei grundsätzliche Unterscheidungen zu treffen:
(Entgeltliches) Veräußerungsgeschäft oder (unentgeltliche) Schenkung? Dies ist relevant für die Entscheidung, ob Ertragsteuerrecht oder Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerrecht zur Anwendung gelangt.
Wird ein Betrieb oder ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft übertragen? Bei der Veräußerung von Betrieben sind die Regelungen der §§ 24 und 37 EStG anzuwenden, bei Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen einer natürlichen Person sind die Bestimmungen der §§ 30 und 31 EStG heranzuziehen. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ist jeweils der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungspreis und entweder steuerlichem Eigenkapital(-anteil bei Bündelbetrieben), steuerlichen Anschaffungskosten oder Buchwerten (Anteile an Kapitalgesellschaften).
Bei unentgeltlichen Übertragungen gelten für die Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften unterschiedliche Regeln. Anteile an Personengesellschaften gelten als Bündelbetriebe. Die Beteiligung des Gesellschafte...