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ASoK 9, September 2014, Seite 325

Beendigungsabhängige Entgeltansprüche bei Scheinselbständigkeit

Überblick über Entgeltansprüche vermeintlich Selbständiger im Rahmen der Beendigung des Vertragsverhältnisses

Karolin Andréewitch

Der OGH beschäftigte sich in seiner Entscheidung vom , 8 ObA 30/13i, ASoK 2014, 359 mit der Frage, welche entgeltlichen Ansprüche einem Scheinselbständigen, der tatsächlich als Arbeitnehmer anzusehen war, gegenüber dem Arbeitgeber zustehen und wie diese zu berechnen sind.

1. Ausgangssachverhalt und unterinstanzliches Verfahren

Der Kläger war vom bis zum im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung bei der Beklagten, welche anderen Unternehmen Fachkräfte aus dem EDV-Bereich zur Verfügung stellt, beschäftigt. Während des gesamten Zeitraums wurde er an ein Unternehmen überlassen, welches seinerseits einen Auftrag zur Bereitstellung von Technikern für die EDV-Betreuung des Bundeskanzleramtes sowie diverser Bundesministerien zu erfüllen hatte. Im Rahmen dieses Auftrags, der mit befristet war, wurde der Kläger als Helpdesk-Mitarbeiter in einem Ministerium eingesetzt. Die Beklagte behandelte den Kläger als Selbständigen und bezahlte ihn mittels monatlicher Honorarnoten nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, wobei für das Jahr 2006 ein Stundensatz von 13 Euro, für das Jahr 2007 ein Stundensatz von 14 Euro und ab Juni 2008 ein Stundensatz von 15,17 Euro vereinbart war. Mit E-Mail vom teilte der Geschäftsführer der Beklagten den Technikern mit, dass eine künftige Beschäftigung über den

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