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Die neue Umsatzsteuerbefreiung bei Lieferung von COVID-19-Impfstoffen
Analyse des Umfangs der Steuerbefreiung
Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde in § 28 Abs 53 Z 3 UStG die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung von COVID-19-Impfstoffen sowie eng mit diesen Impfstoffen zusammenhängenden sonstigen Leistungen geschaffen. Damit wurde eine Richtlinie der EU umgesetzt. Hinsichtlich der Einrichtung von Impfstraßen und Impfzentren stellt sich die Frage des Umfangs der Begünstigung.
1. Schaffung einer EU-weiten Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung gemäß § 28 Abs 53 Z 3 UStG fußt auf einer Änderung der MwStSyst-RL. Damit soll die EU-Strategie zu COVID-19-Impfstoffen unterstützt werden. Sie zielt darauf ab, die Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Impfstoffen gegen das Virus zu beschleunigen. Das Ziel der Änderung der MwStSyst-RL liegt in der Sicherstellung eines erschwinglichen Zugangs zur Lieferung von COVID-19-Impfstoffen sowie zur Erbringung von eng mit diesen Impfstoffen zusammenhängenden Dienstleistungen.
Gemäß Art 129a Abs 2 MwStSyst-RL sind die Mitgliedstaaten somit ermächtigt, eine Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug auf die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und auf die Erbringung von eng mit diesen Impfstoffen zusammenhängenden Dienstleistungen vorzusehen. Es kommen nur jene Impfstoffe in Frage, die von der Europäi...