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SWK 33, 20. November 2017, Seite 1398

Online-Glücksspiel: Einfluss eines„Bonus“auf die Bruttospieleinnahmen

Entscheidung: RV/7100702/2016, Revision zugelassen; VfGH-Beschwerde unter E 3389/2017 anhängig.

Normen: §§ 12a, 57, 59 GSpG.

Wenn der Kunde aufgrund der Teilnahme an einem konkreten (entgeltlichen) Glücksspiel einen „Bonus“ erhält, mindert ein derartiger vom aleatorischen Element abhängiger vermögenswerter Vorteil als Gewinn die Bruttospieleinnahmen iSd § 57 Abs. 5 GSpG. Wird der „Bonus“ vom Kunden als Spieleinsatz verwendet, dann erhöhen diese vermögenswerten Leistungen (der „Gutschein“ kann an Zahlungs statt hingegeben werden) die Bemessungsgrundlage.

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