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Online-Glücksspiel: Einfluss eines„Bonus“auf die Bruttospieleinnahmen
Entscheidung: RV/7100702/2016, Revision zugelassen; VfGH-Beschwerde unter E 3389/2017 anhängig.
Wenn der Kunde aufgrund der Teilnahme an einem konkreten (entgeltlichen) Glücksspiel einen „Bonus“ erhält, mindert ein derartiger vom aleatorischen Element abhängiger vermögenswerter Vorteil als Gewinn die Bruttospieleinnahmen iSd § 57 Abs. 5 GSpG. Wird der „Bonus“ vom Kunden als Spieleinsatz verwendet, dann erhöhen diese vermögenswerten Leistungen (der „Gutschein“ kann an Zahlungs statt hingegeben werden) die Bemessungsgrundlage.