TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 2017, Seite 1390

Nochmals: Überlassung einer Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger – Der Arzt und die (neue) Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Edith Huber-Wurzinger

Vor einigen Jahren haben wir uns bereits mit der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Überlassung einer Patientenkartei an einen Ordinationsnachfolger befasst. Damals war die primäre Frage, ob dies eine gem § 6 Abs 1 Z 26 UStG 1994 steuerfreie Lieferung darstelle. Heute möchten wir nochmals einen Blick auf diesen USt-Fall werfen und uns ansehen, ob es durch die Änderungen des AbgÄG 2016 im Bereich der Kleinunternehmerregelung zu einer anderen Lösung kommt.

1. Frage

Ein Arzt entschließt sich in Ruhestand zu gehen. Er erzielt im letzten Jahr noch Umsätze aus Heilbehandlungen iHv 150.000 Euro. Gegen Jahresende übergibt er seine Ordination und veräußert seine Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger um einen Kaufpreis iHv 50.000 Euro. Aus der Vermietung einer Wohnung erzielt er im selben Jahr zudem Vermietungsumsätze iHv 15.000 Euro. Wie sind die erzielten Umsätze umsatzsteuerlich zu behandeln?

2. Antwort

In einem ersten Schritt ist die Anwendbarkeit einer sachlichen Steuerbefreiung zu prüfen.

Die Umsätze aus Heilbehandlungen unterliegen der unechten Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994. Die Veräußerung der Patientenkartei stellt nach der Rechtsprechung des BFG eine sonstige Leistung dar, die als Hilfsgeschäft nicht un...

Daten werden geladen...