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Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer – Stand 1. 1. 2021
Am hat das BMF die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), mit Stand in der Findok veröffentlicht (, 2020-0.790.457, BMF-AV 2020/188).