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SWK 35, 15. Dezember 2020, Seite 1622

Rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit Auslandseinkünften

Berücksichtigung im Rahmen des Progressionsvorbehalts?

Simon Kumpfmüller, Christoph Schmidl und Alexander Wojciechowski

Im vorliegenden Fall ( RV/7103519/2019) war strittig, ob rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge iZm Auslandseinkünften, für die Österreich kein Besteuerungsrecht zusteht, den Gesamtbetrag der zu versteuernden Einkünfte erhöhen oder im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind.

1. Der Fall

Der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige und DBA-rechtlich ansässige Beschwerdeführer bezog im Jahr 2016 ausschließlich ausländische Einkünfte unter Progressionsvorbehalt. Dem Finanzamt wurde neben einem Lohnzettel ohne Lohnsteuerausweis weiters ein Lohnzettel gemäß § 69 Abs 5 EStG iVm § 25 Abs 1 Z 3 lit 3 EStG (Rückzahlung der für 2015 geleisteten Sozialversicherungsbeiträge) von der Krankenkasse übermittelt. In diesem Lohnzettel waren ua steuerpflichtige Bezüge (KZ 245) iHv 10.506,34 Euro ausgewiesen. Das Finanzamt behandelte diese Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen iHv 10.506,34 Euro als steuerpflichtigen Bezug und setzte sie im Einkommensteuerbescheid 2016 als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an.

Strittig ist, ob es sich bei den rückgezahlten Sozialversicherungsbeiträgen um inländische Einkünfte gemäß § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG oder um Sozialversicherungsbeiträge, die auf ausländisch...

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