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Quarantäneregeln verfassungswidrig?
OGH ruft VfGH an
(S. M.) – Der OGH beantragt beim VfGH die Aufhebung der Regelung zur Überprüfung freiheitsbeschränkender Maßnahmen, vulgo: Quarantäne, nach § 7 Epidemiegesetz (EpiG) ( 7 Ob 139/20x).
1. Sachverhalt
Ein Rechtsanwalt hatte Ende März 2020 Kontakt zu einem (laut Behörde) „mit Hoch-Risiko-Exposition“ eingestuften Arzt. Die Behörde erließ – ohne Nachweis einer Coronavirus-Erkrankung – wegen der Möglichkeit einer Weiterverbreitung der Krankheitskeime einen Absonderungsbescheid (als unaufschiebbare Maßnahme); der Rechtsanwalt begehrte die Überprüfung der Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung. Der Bescheid sei lediglich aufgrund einer Schlussfolgerung der Behörde erfolgt.
Das Erstgericht wies den Antrag zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Überprüfung der Zulässigkeit freiheitsbeschränkender Maßnahmen nur während aufrechter Anhaltung sei mit Art 47 GRC und Art 6 PersFrG vereinbar; es ließ den ordentlichen Revisionsrekurs zu.
2. Der Antrag des OGH
2.1. Gesetzliche Regelung
Der OGH erklärte den Revisionsrekurs für zulässig und ruft aufgrund von Bedenken gegen die Verfassungskonformität des § 7 Abs 1a Satz 2 (bzw Satz 2...