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SWK 19, 1. Juli 2018, Seite 840

Jahressteuergesetz 2018 kurz vor Beschlussfassung

Der Finanzausschuss des Nationalrats hat am die Regierungsvorlage (RV 190 BlgNR 26. GP) zum Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) ohne Abänderung mehrheitlich angenommen. Gegenüber dem Ministerialentwurf (siehe dazu bereits im Überblick SWK 12/2018, 564) gab es im Begutachtungsverfahren keine wesentlichen Änderungen. Neu treten eine Änderung des WiEReG und des BFGG hinzu.

Die wesentlichen Eckpfeiler des Gesetzespakets sind – in aller Kürze – die Einführung einer 10%igen Abzugsteuer bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten; das neue Hinzurechnungsbesteuerungsregime im KStG (siehe dazu den Beitrag von Raab in diesem Heft, 841); die Ausdehnung der Istbesteuerung; Anpassungen iZm Reiseleistungen und dem E-Commerce-Paket; die Abschaffung der Gebühr für Bürgschaftserklärungen iZm der Wohnungsvermietung; der erleichterte Zugang für Menschen mit Behinderung zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und zur kostenlosen Vignette; die explizite Definition des Missbrauchsbegriffs; die gesetzliche Verankerung von Horizontal Monitoring als „begleitende Kontrolle“; die Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen Grundstücke zum Vermögen einer Gesellschaft gehören.

Die Beschlussf...

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