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SWK 28, 5. Oktober 2019, Seite 1258

Nationalrat beschließt Pensionsanpassung

In der Nationalratssitzung vom wurde ebenfalls das Pensionsanpassungsgesetz 2020 (PAG 2020) beschlossen: Darin findet sich eine gestaffelte Pensionserhöhung: Pensionen bis 1.111 Euro – auch Ausgleichszulage und Opferrenten – werden um 3,6 % steigen. Pensionen über 1.111 Euro bis 2.500 Euro werden schrittweise geringer bis zum gesetzlichen Inflationswert von 1,8 % angehoben. Bei darüber liegenden Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8 % zum Tragen. Für Gesamtpensionen über 5.220 Euro ist ein Deckelbetrag von 94 Euro vorgesehen. Im PAG 2020 versteckt findet sich zudem eine Änderung des § 689 Abs 9 ASVG: Demnach wird die Schonfrist für die Einhebung von Säumniszuschlägen für Meldeverstöße nach § 114 Abs 1 Z 2 bis 6 ASVG iZm der Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagennachweise um weitere sieben Monate bis verlängert.

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