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SWK 28, 5. Oktober 2019, Seite 1204

Grünes Licht für das Abgabenänderungsgesetz 2020

Gesetzestext samt Erläuterungen

(SWK) – Am hat das Plenum des Nationalrats das als selbständiger Antrag des Finanzausschusses vor der Sommerpause mit Fristsetzung versehene Abgabenänderungsgesetz 2020 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags im Budgetausschuss mehrheitlich beschlossen. Im Folgenden veröffentlichen wir den Gesetzestext in der Fassung des Nationalratsbeschlusses (232/BNR) samt allen Erläuterungen (Ausschussbericht – AB; Abänderungsantrag im Budgetausschuss – AA). Die Kundmachung im BGBl steht für Mitte Oktober zu erwarten.

*

Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen werden sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Werbeabgabegesetz 2000, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Digitalsteuergesetz 2020 (DiStG 2020)

Steuergegenstand

§ 1. (1) Der Digitalsteuer unterliegen Onlinewerbeleistungen, soweit sie von Onlinewerbeleistern im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Eine Onlinewerbeleistung gilt als im Inland erbracht, wenn sie auf dem Gerät eines Nutzers mit inländischer IP-Adresse empfangen wird und sich ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung nach (auch) a...

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