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SWK 28, 5. Oktober 2019, Seite 1138

Die Organisationsreform der österreichischen Finanzverwaltung im Überblick

Weniger Abgabenbehörden – einfachere Zuständigkeitsregeln

Robert Rzeszut und Lukas Pirringer

Die österreichische Finanzverwaltung wird durch das am im Plenum des Nationalrats beschlossene Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) mit neu strukturiert. Im Wesentlichen führt die Reform zu einer Zentralisierung und Konzentrierung der Agenden der bisher 40 Finanzämter auf zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit („Finanzamt Österreich“, „Finanzamt für Großbetriebe“). Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen des Finanzamtes Österreich. Die neun bestehenden Zollämter werden ebenfalls zu einer bundesweit zuständigen Abgabenbehörde, dem „Zollamt Österreich“, zusammengeführt. Für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde wird das „Amt für Betrugsbekämpfung“ errichtet. Vorgesehen ist des Weiteren ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge, der bereits mit eingerichtet sein muss. Durch das FORG tritt das AVOG 2010 mit außer Kraft, sodass fortan ausschließlich Regelungen der sachlichen Zuständigkeit, welche die Aufgabenbereiche der jeweiligen Abgabenbehörden voneinander abgrenzen, von Relevanz sind.

1. Ausgangssituation und Ziele der Organisationsreform

Sowohl die immer umfassendere Digitalisierung der privaten und wirtschaf...

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