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SWK 6, 20. Februar 2018, Seite 326

Umsatzsteuerpflicht für die Naturalverpflegung von Zivildienern

Welche Folgen ergeben sich für eine Trägerkörperschaft?

Daniela Sperz

Nach dem VwGH-Erkenntnis vom , Ra 2016/15/0024, unterliegen Naturalverpflegungsleistungen an Zivildiener der Umsatzsteuerpflicht. Im vorliegenden Beitrag werden die Auswirkungen dieses Erkenntnisses näher analysiert.

1. Sachverhalt und Verfahrensablauf

Dem Revisionswerber (ein Verein) wurden Zivildienstpflichtige durch bescheidmäßige Zuweisung seitens der Zivildienstagentur (Bundesministerium für Inneres) zur Verfügung gestellt. Die Zivildiener wurden in den jeweiligen Einrichtungen des Revisionswerbers eingesetzt. Zivildienstleistende haben nach den Bestimmungen des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) neben einer monatlichen Grundvergütung auch einen gesetzlichen Anspruch auf Verpflegung. Die angemessene Verpflegung (bestehend aus Frühstück, einer warmen Hauptmahlzeit und einer weiteren Mahlzeit) ist vom Rechtsträger zur Verfügung zu stellen. Ist eine Naturalverpflegung nicht möglich, ist nach dem ZDG vom Rechtsträger ein Verpflegungsgeld gemäß der Verpflegungsverordnung zu berechnen und an den Zivildiener auszuzahlen.

Im Rahmen einer Außenprüfung vertrat der Prüfer – und diesem folgend das Finanzamt – die Auffassung, dass die umsatzsteuerliche Betrachtung in analoger Anwendung der Rechts...

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