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SWK 6, 20. Februar 2018, Seite 317

Element der Neuheit und Lösung einer Unsicherheit im Lichte der Judikatur

Zweifelsfragen rund um die Forschungsprämie

Karl Mitterlehner und Stefan Wallner

Diese Serie befasst sich mit aktuellen Zweifelsfragen rund um die Forschungsprämie. Der zweite Teil widmet sich dem Element der Neuheit und der Lösung einer Unsicherheit. Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) wird mit dem Ziel durchgeführt, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Als wesentliche Kriterien für die Abgrenzung zwischen begünstigter F&E und verwandten, nicht begünstigten Tätigkeiten nennt das Frascati-Manual 2015 das Vorhandensein eines „nennenswerten Elements von Neuheit“ und die „Lösung einer wissenschaftlichen und/oder technologischen Unsicherheit“. Ein überschießender Anspruch der Finanzverwaltung bzw des BFG an diese Kriterien wurde vom VwGH zurechtgerückt.

1. Das Erkenntnis des

In einem Verfahren vor dem BFG war die Frage strittig, welche Aufwendungen als Forschung und experimentelle Entwicklung begünstigt sind. Ein Projekt beinhaltete den Einsatz von Methoden zur effizienten und effektiven Modellbildung im Rahmen des Produktentstehungsprozesses. Ein zweites betraf Innovations- und Technologiemanagement: Erarbeitung eines Reifegradmodells und dessen empirische Untersuchung ...

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