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Element der Neuheit und Lösung einer Unsicherheit im Lichte der Judikatur
Zweifelsfragen rund um die Forschungsprämie
Diese Serie befasst sich mit aktuellen Zweifelsfragen rund um die Forschungsprämie. Der zweite Teil widmet sich dem Element der Neuheit und der Lösung einer Unsicherheit. Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) wird mit dem Ziel durchgeführt, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Als wesentliche Kriterien für die Abgrenzung zwischen begünstigter F&E und verwandten, nicht begünstigten Tätigkeiten nennt das Frascati-Manual 2015 das Vorhandensein eines „nennenswerten Elements von Neuheit“ und die „Lösung einer wissenschaftlichen und/oder technologischen Unsicherheit“. Ein überschießender Anspruch der Finanzverwaltung bzw des BFG an diese Kriterien wurde vom VwGH zurechtgerückt.
1. Das Erkenntnis des
In einem Verfahren vor dem BFG war die Frage strittig, welche Aufwendungen als Forschung und experimentelle Entwicklung begünstigt sind. Ein Projekt beinhaltete den Einsatz von Methoden zur effizienten und effektiven Modellbildung im Rahmen des Produktentstehungsprozesses. Ein zweites betraf Innovations- und Technologiemanagement: Erarbeitung eines Reifegradmodells und dessen empirische Untersuchung ...