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Hutter/Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

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Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

D

Daten, arbeitsbezogene

Arbeitsbezogene Daten

Daten, biometrische

Biometrische Daten

Daten, nichtsensible

Nichtsensible Daten

Daten, personenbezogene

Personenbezogene Daten

Daten, sensible

Sensible Daten

Datengeheimnis

Auftraggeber, Dienstleister und ihre Mitarbeiter - das sind Arbeitnehmer und → arbeitnehmerähnliche Personen - haben Daten aus Datenanwendungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheimzuhalten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen Daten besteht (Datengeheimnis) (§ 15 Abs 1 DSG 2000). (wb/jw)

Datenlöschungsklausel

Unter einer Datenlöschungsklausel versteht man eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Datenlöschung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zum Schutz nachvertraglicher Interessen des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer vertraglich dazu verpflichtet, Daten des Arbeitgebers mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endgültig zu löschen. Zu bedenken sind zB Sicherheitskopien auf einem privaten USB-Stick, auf einer (externen) Festplatte, CD...

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