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Pauschalierungsregelungen und strafbestimmender Wertbetrag
(Wie) Sind Pauschalierungsmöglichkeiten bei Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrags zu berücksichtigen?
Noch wenig erforscht ist, wie sich die Möglichkeit, steuerliche Bemessungsgrundlagen pauschaliert zu ermitteln, auf die Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrags im Finanzstrafrecht auswirkt. Felix Karl Vogl spürt dieser Fragestellung nach.
1. Überblick
Die meisten finanzstrafrechtlichen Deliktstypen, insbesondere die in der Praxis wichtigsten (§§ 33 f FinStrG uvam), machen die Strafe für ein Finanzvergehen vom Betrag der verkürzten Abgaben abhängig (Verkürzungsbetrag, strafbestimmender Wertbetrag).
Da der Gesetzgeber für die Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrags keine genauen Vorgaben macht, waren Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Natur und der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrags in der Vergangenheit Gegenstand intensiver Diskussionen in Rechtsprechung und Fachliteratur.
Erörtert wurde in diesem Zusammenhang die Aufteilung des strafbestimmenden Wertbetrags auf mehrere Taten, wenn diese teils vorsätzlich, teils nur (grob) fahrlässig und teils unverschuldet begangen worden waren, oder auch die Frage, welcher strafbestimmende Wertbetrag einem einzelnen Mittäter oder Tatbeteiligten (Bestimmungs- oder Beitragstäter) zuzurechnen sei. Bisweilen gaben diese Problemstellungen bzw ihre k...