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SWK 23-24, 20. August 2019, Seite 978

Umsatzsteuer-Update August 2019: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Kleinunternehmergrenze bei Differenzbesteuerung

Art 288 Abs 1 Z 1 MwStSyst-RL ist dahin gehend auszulegen, dass er einer nationalen Regelung oder einer nationalen Verwaltungspraxis entgegensteht, wonach bei der Ermittlung des Umsatzes, der für die Anwendbarkeit der Sonderregelung für Kleinunternehmen auf einen der Differenzbesteuerung bei steuerpflichtigen Wiederverkäufern unterliegenden Steuerpflichtigen zugrunde zu legen ist, gemäß Art 315 MwStSyst-RL nur die erzielte Handelsspanne berücksichtigt wird. Dieser Umsatz ist auf der Grundlage aller von dem steuerpflichtigen Wiederverkäufer vereinnahmten oder zu vereinnahmenden Beträge ohne Mehrwertsteuer zu ermitteln, unabhängig von den Modalitäten, nach denen diese Beträge tatsächlich besteuert werden (, B).

Anmerkung: Der deutsche Gebrauchtwagenhändler B führte differenzbesteuerte Umsätze aus. Strittig war, ob die Kleinunternehmergrenze (in Österreich: 30.000 Euro) anhand der vereinnahmten Entgelte oder der Margen (Handelsspanne) zu bestimm...

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