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Say on Pay im Rahmen des AktRÄG 2019
Änderungen, Herausforderungen und Auswirkungen
Mit der Verabschiedung des AktRÄG 2019 wurde die 2. Aktionärsrechterichtlinie in Österreich umgesetzt. Dieses beinhaltet unter anderem eine Mitbestimmung der Hauptversammlung bei der Festlegung der Vergütungspolitik von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, das sogenannte Say on Pay (SoP), sowie die verpflichtende Veröffentlichung eines jährlichen Vergütungsberichts für börsenotierte Gesellschaften. Diese Änderungen finden in den Einfügungen der § 78a bis 78e AktG für die Bezüge von Vorstandsmitgliedern sowie § 98a AktG für die Bezüge von Aufsichtsratsmitgliedern ihren Niederschlag. Die Ergänzungen des AktG betreffen kaum inhaltliche Anforderungen in Bezug auf die Vergütungssysteme, sondern zielen auf eine erhöhte Transparenz in Bezug auf die verwendete Vergütungspolitik und die Veröffentlichung eines Vergütungsberichts sowie die Mitbestimmung der Hauptversammlung ab. Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder beleuchtet zunächst die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Vergütungspolitik sowohl nach UGB und AktG als auch nach dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Nach Darstellung der Einführung von SoP sowie dessen Herausforderungen wird ein kurzer Ausblick auf die Auswirkungen gegeben.