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SWK 28, 1. Oktober 2016, Seite 1228

Sachbezug: geldwerter Vorteil

Mit dem Ansatz eines Sachbezugswerts iSd § 15 EStG 1988 wird der Vorteil erfasst, der darin besteht, dass sich der Dienstnehmer jenen Aufwand erspart, der ihm erwachsen würde, wenn er für Kosten einer vergleichbaren Leistung aus Eigentum aufkommen müsste. Für den Fall eines (erheblichen) betrieblichen Interesses an einer Vorteilsgewährung liegt nach der ständigen ertragsteuerrechtlichen Rechtsprechung des VwGH dann kein geldwerter Vorteil iSd § 15 EStG 1988 vor, wenn die Inanspruchnahme im „ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers“ liegt. – (§ 15 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2013/15/0259)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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