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SWK 28, 1. Oktober 2016, Seite 1225

Gleichbehandlung im Gesundheitswesen

Entscheidung: BFH , V R 42/15.

Normen: § 1 (deutsches) Gesetz über Rabatte für Arzneimittel; Art 90 MwStSyst-RL.

Im Streitfall geht es um die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Preisabschlägen, die pharmazeutische Unternehmen in Deutschland aufgrund gesetzlicher Vorgaben gewähren müssen. Umsatzsteuerrechtlich wird bislang danach unterschieden, ob der Preisabschlag zugunsten einer gesetzlichen Krankenkasse oder zugunsten eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung gewährt wird.

Die Abschläge sind gleich hoch, werden aber unterschiedlich gewährt. Bei der Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse stellt die Apotheke der Krankenkasse einen entsprechend verminderten Preis in Rechnung. Diesen Abschlag erstattet ihr das pharmazeutische Unternehmen. Privat Krankenversicherte zahlen für Arzneimittel den vollen Preis und erhalten von ihrem Versicherer vollen Kostenersatz. Das Unternehmen der privaten Krankenversicherung hat dann gegen den pharmazeutischen Unternehmer einen Anspruch auf Zahlung des Abschlags.

Der BFH sieht für eine diese unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung im Bereich der privaten Krankenversicherung und im Bereich der gesetz...

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