Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 2016, Seite 1206

Neuer Straftatbestand bei Verletzung der Verpflichtung zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts

Das erste Finanzvergehen ohne Selbstanzeigemöglichkeit!

Norbert Schrottmeyer

Aufgrund internationaler Vorgaben wurde in Österreich nun die Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation im Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG), BGBl I 2016/77, festgeschrieben. Für die Verletzung der Übermittlungspflicht des Country-by-Country-Reports (CbC-Reports) wurde eine eigene Strafbestimmung in § 49b FinStrG geschaffen, die nachfolgend näher beleuchtet wird.

1. Die neuen Dokumentationsbestimmungen im Überblick

Die Bekämpfung der künstlichen Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Unternehmensgruppen ist ein globales Anliegen. Hierzu soll eine Verbesserung der Transparenz für die Steuerverwaltungen wesentlich beitragen, insbesondere indem ausreichende Informationen zur Durchführung von Risikoabschätzungen und Prüfungen in Verrechnungspreisfragen vorgelegt werden.

Zu diesem Zweck haben sich die OECD- und G20-Staaten im Rahmen einer Initiative auf Maßnahmen gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) geeinigt. In der sogenannten Action 13 sind Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattungen enthalten, inklusive Umsetzungsempfehlungen in Form eines Mustergese...

Daten werden geladen...