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Neuregelung der Verfahrenshilfe bei den Verwaltungsgerichten geplant
Die Bundesregierung schlägt in Reaktion auf das Erkenntnis des G 7/2015, vor, die Verfahrenshilfe bei Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts und der Landesverwaltungsgerichte neu zu regeln (RV 1255 BlgNR 25. GP). Anders als derzeit soll künftig nicht nur bei Verwaltungsstrafverfahren, sondern auch bei sonstigen Verfahren Verfahrenshilfe bewilligt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass dies im Sinne der EMRK bzw der EU-Grundrechtecharta geboten ist, die Verfahrenspartei außerstande ist, die Verfahrenskosten zu tragen und es sich um kein mutwillig losgetretenes bzw aussichtsloses Verfahren handelt. Die zusätzlichen Kosten werden grob auf jährlich 31.000 Euro geschätzt.