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SWK 28, 1. Oktober 2016, Seite 1201

Steuerliche Behandlung von Maturabällen

Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht?

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Maturabällen stellt sich die Frage, wie Schulbälle steuerlich zu behandeln sind und ob für diese Bälle Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht besteht. Dabei ist zuletzt von mancher Seite die Gründung eines eigenen gemeinnützigen Vereines zur Organisation und Durchführung von Schulbällen empfohlen worden.

Allerdings ist die Lösung, einen gemeinnützigen Verein mit dem Vereinszweck „Förderung der Maturanten oder einer Maturareise“ zu gründen, nicht zielführend, weil damit kein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Ein gemeinnütziger Zweck liegt nur dann vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl der Allgemeinheit auf geistigem, kulturellem oder sittlichem Gebiet dient. Dies ist bei der Finanzierung einer Maturareise nicht der Fall.

Wird ein Schulball von einem bestehenden gemeinnützigen Verein durchgeführt (zB Elternverein), ist darauf zu achten, dass die Durchführung eines solchen Schulballs in den Statuten des Vereins vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, führt die statutenwidrige Durchführung des Balls zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins. Wird der Schulball vom Elternverein durchgeführt, muss der Gewinn für gemeinnützige Zwecke ve...

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