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Doppelbesteuerungsabkommen mit Island
Kürzlich hat die Bundesregierung dem Nationalrat ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vorgelegt (RV 1252 BlgNR 25. GP). Bislang bestehen mit Island weder ein DBA noch ein Informationsaustausch iSd OECD-Standards für steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.