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SWK 28, 1. Oktober 2016, Seite 1197

BMF veröffentlicht überarbeiteten Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Die Änderungen im Überblick

Robert Rzeszut

Am veröffentlichte das BMF den gewarteten Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht, der auch die gesetzlichen Änderungen nach dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (EU-AbgÄG 2016), BGBl I 2016/77, mitumfasst. In dem Erlass werden nunmehr die letzten gesetzlichen Vereinfachungen für gemeinnützige Organisationen, Körperschaften öffentlichen Rechts, Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten sowie Buschenschänke erläutert. Weiters enthält der Erlass einige Klarstellungen zur Handhabung der Vereinfachungsregelungen basierend auf der Barumsatzverordnung 2015 (BarUV 2015). Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen im Überblick dar.

1. Änderungen aufgrund des EU-AbgÄG 2016 sowie der BarUV 2015

Die Vorschriften zur Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht wurden vor allem von österreichischen Unternehmern und gemeinnützigen Organisationen seit ihrer Einführung im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 als zu weitreichend und impraktikabel kritisiert. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des EU-AbgÄG 2016 auf die Bedenken reagiert und insbesondere für Körperschaften öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten sowie Buschenschänke gesetzli...

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