Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsteuer: Höhe der Gegenleistung
Da der Berechnung der Gesellschaftsteuer beim erstmaligen Erwerb von Gesellschaftsrechten gemäß § 2 Z 1 KVG iVm § 7 Abs 1 Z 1 lit a KVG der Wert der (vom Erwerber zu entrichtenden) Gegenleistung zugrunde zu legen ist, ist auf den (tatsächlichen) Wert der von der Revisionswerberin als Gegenleistung für die Gewährung der jungen Aktien eingebrachten Forderungen abzustellen. – (§ 2 Z 1 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2016/16/0058)