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SWK 16, 1. Juni 2018, Seite 742

Neuerungen bei durch Versicherungslösungen rückgedeckten direkten Pensionsverpflichtungen (Teil I)

AFRAC-Stellungnahme 27 bringt Klarstellungen und sinnvolle Erleichterungen

Markus Reindl

Die AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) (März 2018) wertet Versicherungslösungen zur Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen bilanzierender Unternehmen wesentlich auf. Von der Möglichkeit der Saldierung von Aktiva und Passiva bis zum Entfall der „klassischen“ Rückstellungsberechnung im UGB kann damit, neben rein optischen Aspekten, auch eine Kostenersparnis bzw Eliminierung des Zinsrisikos einhergehen. Dass die Neuerungen und die Anwendung dieser aber gebieten, bei der Pensionszusage und der Versicherungslösung besondere Obacht walten zu lassen, wird in einer zweiteiligen Beitragsserie im Überblick dargelegt.

1. Abgrenzung

Aus Platzgründen werden einige Punkte nur rudimentär im für die Gesamtschau erforderlichen Umfang umrissen. Auf platzfüllende Verweise und Erläuterungen, die Randthemen betreffen, wird deshalb weitgehend verzichtet. Der Fokus richtet sich auf einen Teilaspekt der AFRAC-Stellungnahme 27, wobei Teil I der Beitragsserie die generellen Regelungen behandelt und Teil II auf die wichtigsten daraus resultierenden Fragestellungen eingeht.

2. Pensionsrückstellung und Rückdeckung im UGB

2.1. Pensionsrückstellung

Mit dem RÄG 2014 und den einhergehenden AFRAC-Stellungnahme...

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