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Provisionen ohne Leistung
Entscheidung: RV/4100624/2016, Revision nicht zugelassen, Revision eingebracht.
Normen: § 4 Abs 4 EStG; § 8 Abs 2 KStG; § 12 Abs 1 lit a UStG.
Liegen zwar Vereinbarungen vor, fehlen jedoch Unterlagen oder sonstige Nachweise für ein Tätigwerden des Empfängers von Provisionen, liegen rechtsgrundlose Zahlungen vor. Die Betriebsausgaben und Vorsteuern sind nicht abzugsfähig.