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SWK 31, 5. November 2022, Seite 1228

Begründung der Wiederaufnahme durch Verweis auf Außenprüfungsbericht

Entscheidung: Ra 2020/13/0025 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Norm: § 303 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Bei einer Körperschaft wurde nach einer Außenprüfung das Verfahren hinsichtlich Körperschaftsteuer für bestimmte Jahre wiederaufgenommen. In der Beschwerde wurde ua eine mangelhafte Begründung geltend gemacht.

Das BFG hob die Wiederaufnahmebescheide auf, weil die Begründung aufgrund des partiellen Verweises auf den in dieser Hinsicht unvollständigen Außenprüfungsbericht mangelhaft sei.

Rechtliche Beurteilung: Bei einer Beschwerde gegen einen Bescheid betreffend Wiederaufnahme von Amts wegen ist „Sache“ die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jenen wesentlichen Sachverhaltsmomenten, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, wird durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der vom Finanzamt als neu hervorgekommen herangezogen wurde. Das Finanzamt kann zur Begründung des Wiederaufnahmebescheides auch auf den Betriebsprüfungsbericht oder die Niederschrift verweisen.

Das Finanzamt hatte in der Begründung der Bescheide über die Wiederaufnahme der Körperschaft...

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