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Zurechnung von Einkünften aus einer liechtensteinischen Familienstiftung
Entscheidung: Ra 2020/15/0061 (Zurückweisung der Amtsrevision).
Normen: § 2 EStG; § 21, 24 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Das Finanzamt rechnete – nach Durchführung einer Außenprüfung – Einkünfte einer liechtensteinischen Familienstiftung den beiden Begünstigten zu. Die Familienstiftung sei vom bereits verstorbenen Vater der Begünstigten errichtet worden. Beirat der Stiftung, dem ua die Befugnis der Ernennung der Mitglieder des Stiftungsrates, deren Abberufung ohne Angabe von Gründen, die Aufsicht über die Verwaltung der Stiftung und die Mitwirkung bei den Entscheidungen des Stiftungsrates in Bezug auf die Vertretung der Stiftung zukomme, sei der Taufpate eines der beiden Begünstigten.
Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, den Begünstigten komme kein wirtschaftliches Eigentum am Vermögen der Familienstiftung zu, die vom Finanzamt dazu getroffenen Schlussfolgerungen – insbesondere zum (konkludenten) Mandatsvertrag – würden auf Vermutungen basieren.
Rechtliche Beurteilung: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Parteien des Verfahrens davon ausgehen, dass kein Anwendungsfall von Teil 2 des Steuerabkommens zwischen Österreich und Liechtenstein vorliegt.
Die Revision be...