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ASoK 6, Juni 2018, Seite 235

I. Budgetbegleitgesetz 2018-2019: Änderungen im ASVG, NSchG und AlVG

Annemarie Masilko

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2018-2019, BGBl I 2018/30, werden auch Änderungen im ASVG, NSchG und AlVG vorgenommen.

1. Änderungen im ASVG

Die Maßnahmen im ASVG betreffen insbesondere Adaptierungen von Bestimmungen im Zusammenhang mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab . Diese umfassen:

  • Verlängerung der Frist für die Vorlage der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung bis zum 15. des übernächsten Monats für den Fall der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses nach dem 15. des Eintrittsmonats (§ 34 Abs 2 ASVG);

  • Verlängerung der Frist zur Vornahme von Berichtigungen der gemeldeten Beitragsgrundlagen ohne nachteilige Rechtsfolgen von sechs auf 12 Monate (§ 34 Abs 4 ASVG);

  • Schaffung einer Frist für die Beitragsgrundlagenmeldung von Vorschreibebetrieben im Falle der Beschäftigung von freien Dienstnehmern, denen der Arbeitsverdienst für längere Zeiträume als einen Kalendermonat gebührt, bis zum 7. des der Entgeltleistung folgenden Kalendermonats (§ 34 Abs 5 ASVG);

  • Einführung einer Höchstgrenze für nach § 114 Abs 2, 3 und 6 ASVG angefallene Säumniszuschläge in einem Beitragszeitraum je Versicherungsträger im Ausmaß des Fünffachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 114 Abs 6a ASVG);

  • Erweiterung der Ermessenskriterien für den (teilweisen) Verzicht auf Säumniszuschläge und E...

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