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Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt
Anpassung an EuGH-Rechtsprechung
(SWK) – Der Gesetzgeber hat auf das job medium, C-233/20, reagiert und die Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt für die ersten vier Urlaubswochen aus dem laufenden Urlaubsjahr ermöglicht (§ 10 Abs 2 UrlG idF BGBl I 2022/167).
Ausgangsfall war die Weigerung eines österreichischen Arbeitgebers, den nicht konsumierten offenen Urlaub des laufenden Urlaubsjahres an einen Arbeitnehmer auszuzahlen, der im Jahr 2018 sein Dienstverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt gelöst hatte.
Der Arbeitgeber stützte sich hierbei auf die damals geltende Rechtslage (§ 10 Abs 2 UrlG aF sah keinen Ersatzleistungsanspruch vor), der Arbeitnehmer war hingegen der Meinung, dass der Entfall der Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt Art 7 Arbeitszeit-RL 2003/88/EG und Art 31 Abs 2 GRC widerspreche.
Der EuGH entschied im vom OGH vorgelegten Fall, dass sich die Absicherung der finanziellen Abgeltung des Urlaubs nur auf den unionsrechtlich geregelten Mindesturlaub von vier Wochen bezieht. Im Folgeurteil vom , 9 ObA 150/21f, hielt der OGH fest, dass die Urlaubsersatzleistung für den über den vierwöchigen Mindesturlaub hinausgehenden Teil des Jahresurlau...