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SWK 7, 1. März 2023, Seite 381

Transparenzportal erhöht das Risiko von Anzeigen für Unternehmer und Berater

Bei raschem Handeln ist Sanierung möglich

Christopher Schrank und Jan Gritsch

Nach der Offenlegung der COVID-19-Wirtschaftshilfen im Transparenzportal kann nun online abgerufen werden, welche Förderungen einzelne Unternehmer bezogen haben. Dies erhöht das Risiko, dass zu Unrecht bezogene Förderungen aufgedeckt und als Betrug angezeigt werden. Auch Steuerberater, die an Förderanträgen mitgewirkt haben, können bestraft werden. Sollte es zu Verfehlungen gekommen sein, können diese durch „tätige Reue“ saniert werden. Allerdings ist rasches Handeln geboten, da im Fall der Verurteilung Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren drohen.

1. Betrug durch COVID-19-Förderungen

Immer öfters wird darüber berichtet, dass in Förderanträgen falsche Angaben gemacht wurden, um die Notlage etwas drückender und das Unternehmen ein wenig bedürftiger erscheinen zu lassen. Vor diesem Hintergrund prüft die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) derzeit verstärkt, inwieweit Förderungen und Garantien zu Unrecht bezogen wurden.

Werden Subventionen durch falsche Angaben erschlichen, kann – neben Urkunden- und Beweismittelfälschungsdelikten oder Bilanzfälschungen – der Straftatbestand des Betrugs nach § 146 StGB verwirklicht werden. Der Betrug zeichnet sich dadurch aus, dass der Täter jemand ...

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