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Zeitraum des Vorsteuerabzugs bei Sollbesteuerung
Aktuelle Judikatur, praktische Anwendung und Auswirkungen auf die Kammerumlage 1
In der Praxis sehen sich Unternehmer häufig mit der Frage konfrontiert, in welchem Zeitraum Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen, die mit österreichischer Umsatzsteuer ausgestellt wurden, zu berücksichtigen sind. Während die österreichische Finanzverwaltung auf das Rechnungsausstellungsdatum abstellt, ist nach dem Unionsrecht und der Judikatur von EuGH, VwGH und BFG der Besitz der Rechnungen relevant. Unternehmer haben daher de facto ein Wahlrecht, wann sie den Vorsteuerabzug vornehmen möchten. Bei der Berechnung der Kammerumlage 1 können sich hierdurch jedoch Zweifelsfragen ergeben, da diesbezüglich auf die geschuldete Umsatzsteuer abgestellt wird.
1. Überblick
Die korrekte Berücksichtigung der Vorsteuerbeträge im jeweiligen Voranmeldungs- bzw Veranlagungszeitraum bereitet Unternehmern oftmals Schwierigkeiten. Gerade bei Eingangsrechnungen, die österreichische Umsatzsteuer ausweisen und im vorangegangenen Wirtschaftsjahr ausgestellt wurden, bei den Unternehmen aber erst im laufenden Wirtschaftsjahr einlangen, ist diese Problematik offensichtlich. Das BFG befasste sich jüngst in seinem Erkenntnis vom mit dieser Frage und entschied im Sinne der EuGH- und VwGH-Rechtsprechung, die v...