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SWK 7, 1. März 2023, Seite 369

Einlagenrückzahlung oder Gewinnausschüttung – aktuelle Fragen

Aktuelle Judikatur des VwGH zur verdeckten Ausschüttung

Ernst Marschner

Der VwGH hat in zwei Entscheidungen zur Möglichkeit, eine verdeckte Ausschüttung als Einlagenrückzahlung zu behandeln, Stellung bezogen. Dabei gibt der VwGH der Annahme eines Beteiligungsertrags klar den Vorzug gegenüber der Einlagenrückzahlung.

1. Grundlagen

Das Thema der Finanzierung der Kapitalgesellschaft durch Zufuhr von Eigenkapital durch ihre Gesellschafter sowie Ausschüttungen (als Gegenleistung) wird an mehreren Stellen des EStG und des KStG angesprochen.

§ 8 Abs 1 Satz 1 KStG sieht verkürzt für Einlagen des Gesellschafters in die Kapitalgesellschaft Folgendes vor:

„Bei der Ermittlung des Einkommens [der Kapitalgesellschaft] bleiben Einlagen […] insoweit außer Ansatz, als sie von Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter […] geleistet werden.“

Auf Ebene des Gesellschafters sieht § 6 Z 14 lit b Satz 1 EStG vor, dass die Einlage des Gesellschafters stets als steuerpflichtiger Tausch – eingelegtes Wirtschaftsgut gegen Werterhöhung der Beteiligung – angesehen wird, ausgenommen die Regelungen des UmgrStG über die Buchwertfortführung, insbesondere dessen Art III kommen zur Anwendung. Die Einlage stellt somit unabhängig von einer Erhöhung des Nennkapitals einen steuerpflichtigen Tausch dar. So führt etwa die Einlage eines Grundstücks (ohn...

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