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SWK 7, 1. März 2023, Seite 362

Abschöpfung von Überschusserlösen aus dem Stromverkauf

Erste Erfahrungen und Überlegungen aus der Praxis

Christoph Plott und Bettina Matzka

Die durch die Eskalation des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise hat den Europäischen Rat zu einer koordinierten Reaktion im Wege der EU-Notfallmaßnahmenverordnung bewogen: Durch befristete und außerordentliche Wirtschaftsmaßnahmen auf unionsweiter Ebene sollen die Auswirkungen hoher Energiepreise abgefedert und dauerhafte Schäden für Verbraucher und die Wirtschaft vermieden werden. Auf Grundlage der EU-Notfallmaßnahmenverordnung wurde am das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem EKBSG wurden befristete Maßnahmen eingeführt, um außergewöhnlich hohe Markterlöse für Stromerzeuger aus Anlagen mit niedrigeren Grenzkosten angesichts gestiegener Preise für Verbraucher abzuschöpfen. Die Bestimmungen des EKBSG gelten ab befristet bis zum .

Die erste Meldung an das Klimaschutzministerium hatte am zu erfolgen. Dabei haben sich in der Praxis bereits einige Fragen gestellt.

1. Energiekrisenbeitrag-Strom

Im Folgenden werden einige Punkte des Energiekrisenbeitrags-Strom näher erläutert. Für eine allgemeine Übersicht siehe Baumgartner, Einführung einer befristeten Steuer auf Zufallsgewinne von Unternehmen im E...

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