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Einführung einer befristeten Steuer auf Zufallsgewinne von Unternehmen im Energiesektor
Österreich setzt EU-Notfallmaßnahmenverordnung um
Am wurde die Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Die EU hat damit auf die Verwerfungen am Energiemarkt reagiert und Notfallmaßnahmen festgelegt. Mit außerordentlichen, gezielten und zeitlich begrenzten Maßnahmen sollen die Auswirkungen der hohen Energiepreise abgemildert werden.
1. Ausgangssituation
Die hohen Strompreise entwickelten sich ua aus den gestiegenen Kosten für Gas, das auch zur Stromerzeugung verwendet wird. Aufgrund der Situation in der Ukraine und dem damit verbundenen Rückgang von Gaslieferungen kam es zu einer zusätzlichen Preissteigerung. Der enorme Anstieg der Energiepreise hat schließlich zur hohen Inflation beigetragen. Vor diesem Hintergrund wurde eine unionsweite, koordinierte Obergrenze für Markterlöse aus der Erzeugung von Strom beschlossen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Zusätzlich sollen durch die Einführung eines Solidaritätsbeitrags für im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätige Unternehmen die unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund der rasant ansteigenden Energiepreise auf die öffentlichen Haushalte, die Endkunden und...