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Hutter/Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

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Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

M

Mahnverfahren (Mahnklage)

ist ein einfaches und automationsunterstütztes Verfahren für → Klagen, mit denen ausschließlich die Zahlung eines € 75.000,- nicht übersteigenden Geldbetrags begehrt wird (§ 56 ASGG iVm §§ 246 ff ZPO iVm 448 ZPO). Es handelt sich um ein zwingend vorgesehenes schriftliches Verfahren, das dem Kläger auf rasche und günstige Weise einen → Exekutionstitel verschafft. Damit die Daten automatisiert verarbeitet werden können, hat der Kläger für die Einbringung der Mahnklage ein gewisses Formblatt zu verwenden.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird ohne mündliche Verhandlung und ohne Vernehmung des Beklagten vom Senatsvorsitzenden ein → Zahlungsbefehl erlassen.

Der Beklagte muss allerdings darauf achten, die vierwöchige Frist zur Erhebung des → Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl nicht zu versäumen, wenn er die geltend gemachten Ansprüche nicht schuldet und daher bestreiten will. Durch die rechtzeitige Erhebung des Einspruchs tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft und die → vorbereitende Tagsatzung wird anberaumt. (cgs)

MAK-Wert

(maximale Arbeitsplatz-Konzentration) ist der Mittelwert in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas...

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